Aktuelles

Viele Arbeitnehmer arbeiten wegen der Coronapandemie von zu Hause aus. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden also oft nicht durchgeführt. Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat darauf hingewiesen, dass im Bereich der Dienstwagenbesteuerung (derzeit) keine neuen Regelungen geplant sind, um einer nur geringfügigen Nutzung eines Firmenwagens Rechnung zu tragen.

Bestimmte elektronische Aufzeichnungssysteme (vor allem elektronische Kassensysteme und Registrierkassen) müssen ab dem 1.10.2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen.

Die Formulare für die Einkommensteuererklärung 2019 wurden anders strukturiert. So wurde der bisher vierseitige Mantelbogen auf zwei Seiten reduziert. Dafür gibt es jetzt eine Vielzahl neuer Anlagen (z. B. Anlage Sonderausgaben und Anlage Außergewöhnliche Belastungen).

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