Zur Besteuerung des Dienstwagens bei Tätigkeit im Homeoffice
Viele Arbeitnehmer arbeiten wegen der Coronapandemie von zu Hause aus. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden also oft nicht durchgeführt. Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat darauf hingewiesen, dass im Bereich der Dienstwagenbesteuerung (derzeit) keine neuen Regelungen geplant sind, um einer nur geringfügigen Nutzung eines Firmenwagens Rechnung zu tragen.
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