Aktuelles

Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz aus 2017 wurden zur betrieblichen Altersversorgung Regelungen verabschiedet, die den Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung interessanter machen sollten. Eine schon fast in Vergessenheit geratene Übergangsregelung ist Ende 2021 ausgelaufen, sodass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Altverträge ab 2022 ändern.

Zum 1.1.2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,60 EUR je Zeitstunde auf 9,82 EUR. Werden Minijobber beschäftigt, darf die 450 EUR-Grenze nicht überschritten werden. Das heißt: Greift hier der gesetzliche Mindestlohn, beträgt die zulässige Höchstarbeitszeit 45,82 Stunden im Monat (450 EUR/9,82 EUR).

Viele Arbeitnehmer arbeiten wegen der Coronapandemie von zu Hause aus. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden also oft nicht durchgeführt. Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat darauf hingewiesen, dass im Bereich der Dienstwagenbesteuerung (derzeit) keine neuen Regelungen geplant sind, um einer nur geringfügigen Nutzung eines Firmenwagens Rechnung zu tragen.

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