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Einnahmen-Überschussrechner können eine Leasingsonderzahlung im Zahlungsjahr grundsätzlich zu 100 % als Betriebsausgaben absetzen. Aber: Ändert sich der betriebliche Nutzungsumfang in den Folgejahren, kann das Erstjahr geändert werden.

Hat ein Steuerpflichtiger mit einer privaten Krankenversicherung einen Selbstbehalt vereinbart, können die gezahlten Krankheitskosten nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Dies hat der Bundesfinanzhof klargestellt. 

Vermieten Steuerpflichtige Ferienwohnungen, sind sie gut beraten, sich keine zeitweise Selbstnutzung vorzubehalten. Denn nur dann erkennt das Finanzamt (dauerhafte) Verluste ohne Überschussprognose an.