Aktuelles

Das Bundesfinanzministerium hat eine Übersicht über die ab 1.1.2014 relevanten Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten veröffentlicht, die bei beruflich und betrieblich veranlassten Auslandsdienstreisen gelten.

Eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kommt bei Barzahlung ausnahmslos nicht in Betracht. Demzufolge scheidet eine Steuerermäßigung auch dann aus, wenn die Rechnung eines Schornsteinfegers bar bezahlt wird, so der Bundesfinanzhof.

Bei der Einnahmen-Überschussrechnung gilt das Zufluss-/Abflussprinzip. Im Zuge der Gewinnermittlung erfolgt also eine Gegenüberstellung von erhaltenen Betriebseinnahmen (Zuflussprinzip) und geleisteten Betriebsausgaben (Abflussprinzip). Bei Zahlung mit einer Kreditkarte erfolgt der Abfluss bereits mit der Unterschrift auf dem Belastungsbeleg und nicht erst im Zeitpunkt der Kontobelastung. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

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