Die Formulare für die Einkommensteuererklärung 2019 wurden anders strukturiert. So wurde der bisher vierseitige Mantelbogen auf zwei Seiten reduziert. Dafür gibt es jetzt eine Vielzahl neuer Anlagen (z. B. Anlage Sonderausgaben und Anlage Außergewöhnliche Belastungen).


Zahlreiche Daten liegen der Finanzverwaltung wegen elektronischer Datenübermittlungen der mitteilungspflichtigen Stellen bereits vor (eDaten). Dies betrifft z. B. Bruttoarbeitslöhne und die zugehörigen Lohnsteuerabzugsbeträge sowie bestimmte Beiträge zur Kranken-/Pflegeversicherung. In die entsprechend gekennzeichneten Zeilen müssen ab dem Veranlagungszeitraum 2019 keine Eintragungen mehr gemacht werden.

 
Beachten Sie | Die dem Finanzamt vorliegenden eDaten haben keine Bindungswirkung. Steuerpflichtige können somit weiterhin eigene Angaben machen. Sie müssen diese Zeilen/Bereiche weiter ausfüllen, wenn ihnen bekannt ist, dass die eDaten nicht oder nicht zutreffend übermittelt wurden.

Quelle | Information zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für die Jahre ab 2019 „Infoblatt eDaten“

WIR VERWENDEN COOKIES

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies).

Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.