Aktuelles

Bestimmte elektronische Aufzeichnungssysteme (vor allem elektronische Kassensysteme und Registrierkassen) müssen ab dem 1.10.2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen.

Die Formulare für die Einkommensteuererklärung 2019 wurden anders strukturiert. So wurde der bisher vierseitige Mantelbogen auf zwei Seiten reduziert. Dafür gibt es jetzt eine Vielzahl neuer Anlagen (z. B. Anlage Sonderausgaben und Anlage Außergewöhnliche Belastungen).

Stellt der Arbeitgeber unbelegte Backwaren wie Brötchen und Rosinenbrot nebst Heißgetränken zum sofortigen Verzehr im Betrieb be-reit, handelt es sich bei diesen Vorteilen grundsätzlich nicht um Arbeitslohn, sondern um nicht steuerbare Aufmerksamkeiten. Dies hat der Bundesfinanzhof aktuell entschieden.

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