Aktuelles

Durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde nunmehr gesetzlich geregelt, dass ein angemessenes Hausgrundstück bei der Ermittlung des eigenen Vermögens eines Unterhaltsempfängers nicht zu berücksichtigen ist.

Erfolgt die Rechnungserstellung durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten, definiert das Umsatzsteuergesetz diesen Vorgang als Gutschrift.

Fahrtkosten einer selbstständigen Musikpädagogin zu verschiedenen Schulen und Kindergärten, die nicht als Betriebsstätten anzusehen sind, können nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster in voller Höhe – und nicht nur in Höhe der Entfernungspauschale – als Betriebsausgaben berücksichtigt werden.

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