Aktuelles

Ein elektronisches Fahrtenbuch kann nur dann als ordnungsgemäß anerkannt werden, wenn nachträgliche Veränderungen an den eingegebenen Daten technisch ausgeschlossen sind oder zumindest in der Datei selbst dokumentiert und offengelegt werden. Zudem muss ersichtlich sein, wann die Fahrtenbucheinträge vorgenommen wurden. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden.

Unter dem Titel „Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ wurde jüngst der Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2016 veröffentlicht.

Ende Januar 2015 hatte das Bundesministerium der Finanzen zum Forum „E-Bilanz“ eingeladen. Im Mittelpunkt standen nach Angaben des Deutschen Steuerberaterverbandes der Sachstandsbericht über die Entwicklung des Projekts „E-Bilanz“ sowie die bereits gewonnenen Erfahrungen bei der Übermittlung der E-Bilanzen.

WIR VERWENDEN COOKIES

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies).

Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.