Aktuelles

Für die Berücksichtigung nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kommt es darauf an, was mit dem Erlös aus der Veräußerung des mit einem Darlehen fremdfinanzierten Vermietungsobjekts geschieht. Das hat der Bundesfinanzhof erneut klargestellt.

Für Handwerkerleistungen gibt es nur dann eine Steuerermäßigung (20 % der Lohnkosten, maximal 1.200 EUR), wenn sie im räumlichen Bereich eines vorhandenen Haushalts erbracht werden. Damit sind Leistungen nicht begünstigt, die die Errichtung eines Neubaus betreffen (z. B. erstmalige Anbringung eines Außenputzes an einen Neubau, erstmalige Pflasterung einer Einfahrt).

Es entspricht der gelebten Praxis, dass die Erst-Erfassung der Gesamtumsätze über das Kassenbuch erfolgt und die EC-Zahlungen quasi als „Ausgabe“ wieder ausgetragen werden. Zu einem späteren Zeitpunkt wird der Gesamtbetrag entsprechend im Kassenkonto gebucht und die EC-Kartenumsätze über das Geldtransitkonto ausgebucht (durchlaufender Posten). Diese Handhabung akzeptiert das Bundesfinanzministerium jedoch nicht (mehr). Darauf hat der Deutsche Steuerberaterverband hingewiesen.

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